Staatliche E-Lastenradförderung für Unternehmen durch das BAFA
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern für Unternehmen , Kommunen, Vereinen und Verbänden. Privatpersonen sind nicht antragsberechtigt.
Anträge auf Förderung können noch bis zum 29.02.2024 gestellt werden.
In dieser Box finden Sie die wichtigsten Links, um die Förderung zu beantragen und ausgezahlt zu bekommen:
In dieser Box finden Sie die wichtigsten Links, um die Förderung zu beantragen und ausgezahlt zu bekommen:
- Wenn Sie die Förderung beantragen wollen, müssen Sie den Antrag aufrufen:
Antrag auf Förderung von E-Lastenfahrrädern - Wenn Sie bereits einen Förderantrag gestellt haben und zusätzlich Unterlagen zu Ihrem Vorgang einreichen wollen, nutzen Sie dafür bitte den sog. Upload-Bereich:
Upload-Bereich
Der Upload ist auf 10 MB pro Dokument und das Format PDF begrenzt. - Wenn Sie bereits einen Zuwendungsbescheid erhalten haben und der Zuschuss ausgezahlt werden soll, müssen Sie den Verwendungsnachweis einreichen. Dafür rufen Sie bitte die Verwendungsnachweiserklärung (Auszahlungsformular) auf.
Zum Förderverfahren
Antragsberechtigt für eine Förderung sind:
- private Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform (einschließlich Genossenschaften) und der Art ihrer Tätigkeit (einschließlich freiberuflich Tätige),
- Unternehmen mit kommunaler Beteiligung,
- Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise)
- Körperschaften / Anstalten des öffentlichen Rechts (z.B. Hochschulen),
- rechtsfähige Vereine und Verbände.
Für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist die jeweilige Kommune antragsberechtigt.
Nicht antragsberechtigt sind:
- Privatpersonen
Förderfähig ist die Anschaffung von Lastenfahrrädern (Lastenpedelecs).
Ein E-Lastenfahrrad wird durch Muskelkraft fortbewegt, verfügt über mindestens zwei Räder und eine fest installierte Vorrichtung zum Lastentransport und darf maximal eine Tretunterstützung von 25 km/h aufweisen.
Förderfähige E-Lastenfahrräder müssen folgende Anforderungen erfüllen. Sie müssen:
- serienmäßig und fabrikneu sein,
- jeweils eine Nutzlast von mindestens 120 kg aufweisen,
- Transportmöglichkeiten bieten, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind und mehr Volumen aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad.
Nicht förderfähig ist die Anschaffung von Lastenpedelecs, die für den Personentransport konzipiert sind (z.B. Rikschas) oder die für private Einsatzzwecke (z.B. Einkäufe, Arbeitswege) angeschafft werden sollen.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen sind grundsätzlich die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben.
Förderfähig sind 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad.
Beispiel:
Es soll ein E-Lastenfahrrad (Lastenpedelec) für 3.646,- Euro (netto) angeschafft werden.
3.646,- Euro x 0,25 (25 %) = 911,50 Euro
- Ratenkauf
- Ratenkauf ist zulässig. Der Finanzierungsvertrag muss sich jedoch eindeutig auf die bewilligte(n)/geförderte(n) Einheit(en) beziehen
- Mietkauf
- Wird ein Mietkaufmodell gewählt, muss der Eigentumsübergang innerhalb von drei Jahren nach Abschluss der Maßnahme (Inbetriebnahme) im Mietkaufvertrag festgehalten sein. Der Mietkaufvertrag muss sich zudem eindeutig auf die bewilligte(n)/geförderte(n) Einheit(n) beziehen.
- Leasing
- Eine Finanzierung über Leasing ist nicht zulässig.
Häufige Fragen
Die Antragstellung muss zwingend vor Beauftragung (Bestellung) beim Händler / Hersteller erfolgen. Nach Erhalt eines Zuwendungsbescheides, kann die Bestellung ausgelöst und der Kauf getätigt werden.
Antragsteller ist derjenige, der die Ausgaben trägt (Rechnungsempfänger) und Eigentümer wird.
- aktuelles Angebot
- Projektbeschreibung (Angaben zum Einsatzzweck der geplanten Maßnahme)
- Produktdatenblatt, falls ein E-Lastenfahrrad oder -anhänger vom BAFA noch nicht als potentiell förderfähig anerkannt wurde.
Die ausführliche Beschreibung des Einsatzzweckes. Bitte erläutern Sie „Was“, „Wohin“ und „Warum“ transportiert werden soll.
Die Anträge werden zeitnah in chronologischer Reihenfolge bearbeitet.
Nach Einreichung und Prüfung der Verwendungsnachweisunterlagen.
Informationen zum Thema
Kontakt
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referat 525 – Kälte- und Klimatechnik
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Telefon: 06196 908-1016
Fax: 06196 908-1800
Erreichbarkeit
Montag bis Freitag: 08:30 Uhr – 12:00 Uhr