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Was ist ein E-Bike?

Technische und Rechtliche Details zum E-Bike

Die umgangssprachliche Definition des E-Bikes ist recht simpel: Es handelt sich vermeintlich um ein Fahrrad mit Akku-getriebenem Elektro-Motor. Doch was gerade Einsteiger in die E-Mobilität nicht selten überrascht: Bei der überwältigenden Mehrheit der modernen E-Fahrräder muss man selbst in die Pedale treten. Die Motoren unterstützen dabei lediglich – mal mit mehr, mal mit weniger Kraft.

E-Bikes verleihen Ihnen beim Fahren zusätzlichen Schub aus dem Elektro-Motor. Diesen können Sie über den Bordcomputer in mehreren Stufen dynamisch hinzuschalten, um in jeder Situation die passende Unterstützung zu erhalten.

Die selteneren selbstfahrenden Modelle unterliegen wiederum strikten rechtlichen Auflagen. Dieser Tatsache sollten Sie sich vor dem Kauf auf jeden Fall bewusst sein. Schließlich verändern sich mit der Art des Antriebs auch die praktischen Anwendungsmöglichkeiten sowie die gesetzlichen Voraussetzungen.


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Das Pedelec mit Unterstützungsantrieb
BULLS_Pedelec

Hierbei handelt es sich um die heutzutage gebräuchlichste Variante des Elektro-Fahrrads, die im allgemeinen Sprachgebrauch die ursprüngliche Bedeutung des Begriffs 'E-Bike' praktisch abgelöst hat. Die Motoren von Modellen der Pedelec-Variante sind maximal 250 Watt stark und unterstützen die Pedalkraft bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h. Sobald der Fahrer also durch reine Trittkraft diese Geschwindigkeit überschreitet, schaltet der Hilfsmotor automatisch ab.

 

Möchten Sie selbst in die Pedale treten, gleichzeitig aber auch auf die Unterstützung durch einen Elektro-Antrieb nicht verzichten, ist diese E-Bike-Variante mit Sicherheit die richtige für Sie. Da der Hilfsmotor durch die eigene Muskelkraft angesteuert wird, behalten Sie jederzeit die volle Kontrolle über Ihr E-Bike und profitieren bei Steigungen oder unwegsamem Gelände von zusätzlicher Hilfe.

Vielleicht der größte Vorteil im Vergleich zu anderen E-Bike-Varianten liegt allerdings in der rechtlichen Sicherheit: Elektroräder, deren Motoren nur unterstützend wirken und ab 25 km/h abschalten, sind rechtlich den Fahrrädern gleichgestellt. Das bedeutet:

• kein Kennzeichen nötig
• kein Führerschein nötig
• keine Helmpflicht

Zusätzlich haben Sie mit einem solchen E-Bike praktisch die freie Auswahl an befahrbaren Wegen, von den meisten Straßen bis zu allen Fahrradwegen. Alle Pedelec-Modelle verfügen heutzutage übrigens über eine optional zuschaltbare Schiebehilfe, die bis zu 6 km/h allein durch Motorleistung erzeugen kann. Damit wird das Anfahren beispielsweise an steilen Hängen enorm erleichtert. Der Vorteil dieser Technik: Selbst mit einer derartigen Anfahrhilfe zählen Pedelecs rechtlich noch immer als Fahrräder.

Die schnelle Variante des Unterstützungsmotors: Das S-Pedelec
Hercules_SPedelec

Wem eine Unterstützungskraft bis 25 km/h nicht ausreicht, der kann auch auf sogenannte S-Pedelecs zurückgreifen. Diese unterstützen bis zu einer Maximalgeschwindigkeit von 45 km/h und können bei einigen Modellen optional auch bis 20 km/h allein durch Motorkraft betrieben werden.

 

Aufgrund der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 25 km/h und der Motorleistung von bis zu 500 Watt gelten S-Pedelecs laut StVZO als Kleinkrafträder und erfordern daher unbedingt:

• Versicherungskennzeichen
• Betriebserlaubnis
• mindestens Führerschein der Klasse AM (im PKW-Führerschein B enthalten)
• Normaler Fahrradhelm

Aufgrund ihrer rechtlichen Definition als Kleinkrafträder dürfen S-Pedelecs auch generell nicht auf Radwegen verwendet werden, selbst wenn der verwendete Motor keine Selbstfahr-Funktion erlaubt.

Das vollständig motorgetriebene E-Bike
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Ursprünglich wurde der Begriff 'E-Bike' vornehmlich für Fahrräder mit Elektro-Motoren angewendet, die ihre gesamte Triebkraft aufwenden können, ohne dass der Fahrer in die Pedale tritt. Rechtlich unterscheidet man hier weiterhin zwischen drei Arten von E-Bikes mit spezifischen rechtlichen Anforderungen an den Fahrer:

 

• Selbstfahrend bis 20 km/h, mit bis zu 500 Watt starkem Motor:
Gilt als Leichtmofa, erfordert also mindestens eine Mofa-Prüfbescheinigung, ein Versicherungskennzeichen und eine Betriebserlaubnis

• Selbstfahrend bis 25 km/h, mit bis zu 1000 Watt starkem Motor:
Gilt als Mofa und fällt zusätzlich zu den Anforderungen der darunter liegenden Klasse auch unter die Helmpflicht

Selbstfahrend bis 45 km/h, mit bis zu 4000 Watt starkem Motor:
Gilt als Kleinkraftrad und erfordert somit Kennzeichen, Betriebserlaubnis, Führerschein der Klasse AM und einen speziellen Helm

Der Hauptgrund aus dem Elektroräder, die unter diese Klassifizierungen fallen, mittlerweile eine Seltenheit im Straßenverkehr darstellen, sind sicherlich die Einschränkungen, denen sie unterliegen. Die erforderlichen Zulassungen sind hier nur eine Seite der Medaille. Denn zusätzlich darf ein E-Bike mit bis zu 45 km/h reinem Motorantrieb generell nicht auf Radwegen genutzt werden, die schwächeren Varianten nur bei "Mofas frei"-Beschilderung. Gerade bei Radtouren kann es also vorkommen, dass Ihnen einige der schönsten Ausflugsziele verwehrt bleiben, da sie nur über Radwege erreichbar sind.

WILLNER Fahrradzentrum GmbH

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